Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ unionsrechtlich umsatzsteuerfrei

Der Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen und umgekehrt, für den jeweils eine Vergütung zu zahlen ist, die der Unternehmer bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, stellt eine umsatzsteuerbare Dienstleistung dar. Die Umsätze sind allerdings von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung ergibt sich aus dem Recht der Europäischen Union. Entgegenstehende nationale Vorschriften, die eine Umsatzsteuerpflicht vorsehen, verstoßen gegen das Unionsrecht und sind auf Antrag des Unternehmers nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die im deutschen Umsatzsteuergesetz vorgesehene Umsatzsteuerpflicht.

(Quelle: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union)

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