Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Krankengeldbezug

Der Bundesfinanzhof hat unter Bezugnahme auf eine ältere Entscheidung klargestellt, dass seine seinerzeit entschiedenen Grundsätze auch für die durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten gelten.

Als Beginn der Rente gilt hinsichtlich des Besteuerungsanteils der Einkommensteuer bereits der Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengelds, wenn infolge der späteren Bewilligung der Erwerbsminderungsrente der zuständige Leistungsträger für das Krankengeld erstattungsfähig ist. Insofern gilt nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Rentenanspruch als erfüllt.

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