Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten
Bei der Bemessung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach den „Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler“ des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen sind gleichzeitig Kapitalerträge aus einer Kapitallebensversicherung und Renteneinkommen aus einer damit finanzierten Sofortrentenversicherung zu berücksichtigen.
Auch wenn der kapitalisierte Betrag unmittelbar in eine Sofortrentenversicherung eingezahlt wird, ohne dass es zu einer Auszahlung der Kapitalleistungen kommt, handelt es sich um zwei verschiedene Versicherungsverträge. Unabhängig von der Frage der Auszahlung bestand für den Versicherten die Möglichkeit, eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung für eine Investition in eine weitere Versicherung lässt den Entnahmecharakter allerdings nicht entfallen, so dass es sich nicht um eine doppelte Verbeitragung handelt.
Das Bundessozialgericht muss abschließend entscheiden.
(Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz)