Umsätze eines Hochzeits- und Trauerredners können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen

umsaetze-eines-hochzeits%e2%80%91-und-trauerredners-koennen-dem-ermaessigten-umsatzsteuersatz-unterliegenEin studierter Theologe hielt Reden auf Hochzeiten, Geburtstagen und Beerdigungen. Seine Umsätze versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist dies auch grundsätzlich möglich, wenn eine künstlerische Tätigkeit vorliegt. Zur Beurteilung der Künstlereigenschaft ist insbesondere entscheidend, ob die Rede frei gestaltet ist und der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse in seine Rede eingebracht hat. Reden, die nur aufgrund eines vorgegebenen Redegerüsts schablonenhaft wiederholt werden, sind nicht begünstigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert