CORONA-Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung

Seit 23.03.2020 können Thüringer Unternehmen, die wirtschaftlich von den Folgen der COVID-19 Pandemie betroffen sind, Unterstützung aus dem Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung beantragen. Da die Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) aufgrund der extrem hohen Besucheranzahl zeitweise nicht erreichbar war, haben wir die entsprechenden Antragsformulare auch im Infocenter auf unserer Internetpräsenz bereitgestellt.

Der unterschriebene Antrag, die De-Minimis-Erklärung und ggf. die Gewerbeanmeldung können entweder per Mail an eine der Thüringer Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder per Post an die Thüringer Aufbaubank geschickt werden.

Parallel hatte die Bundesregierung die Eckpunkte eines Soforthilfeprogramms vorgestellt, das sich an Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte und Soloselbständige richten soll. Somit müssen für diese Unternehmensgruppe in Thüringen keine Landesmittel aufgewendet werden, denn eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wie beim Landesprogramm handelt es sich auch bei dem Soforthilfeprogramm des Bundes um eine Einmalzahlung an Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Anders als im Bundesprogramm profitieren von der Landesförderung auch Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte.

Bitte beachten Sie: Das Zuschussprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen sind. Entsprechende Angaben zum entstandenen Schaden müssen im Antragsformular eidesstattlich erklärt werden. Seien Sie solidarisch! Unternehmen, die sich bereits vor dem 29.02.2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, können die Corona-Soforthilfe nicht beantragen. Für diese Unternehmensgruppe wurde beispielsweise der Thüringer Konsolidierungsfonds aufgestockt.

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