Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe
Unsere Wirtschaftsprüfungs-/ und Beratungsgesellschaft Ruschel Audit & Consulting hat das Akkreditierungsverfahren beim BMWi abgeschlossen. Für unsere Mandanten können wir nun die Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe stellen. Auch betroffenen Unternehmen, die bisher noch nicht durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreut werden, bieten wir diesen Service an:
Kontakt-Hotline: 0361 – 340 66 67
Die Corona-Überbrückungshilfe können sowohl Soloselbständige und Freiberufler als auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen beantragen. Gern prüfen wir vorab mit unserem Überbrückungshilfe-Quick-Test, ob für Sie die Zuschussvoraussetzungen (Umsatz, Mitarbeiter, Fixkosten etc.) erfüllt sind.
Insbesondere unsere Thüringer Mandanten möchten wir auf die erweiterten Fördermöglichkeiten der Thüringer Richtlinie für KMU-Überbrückungshilfe hinweisen:
- für Unternehmen der Branchen Beherbergung, Gastronomie, Reise-/Messeveranstaltung, Sportdienstleistung, Unterhaltungs-/Erholungsdienstleistung, Solarien und Bäder wird Überbrückungshilfe bereits ab 30 % Umsatzrückgang (Juni-August 2020) gezahlt
- für Soloselbständige kann zusätzlich zur Überbrückungshilfe ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten i.H.v. 1.180 EUR monatlich (max. 2 Monate) gezahlt werden