Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe

Unsere Wirtschaftsprüfungs-/ und Beratungsgesellschaft Ruschel Audit & Consulting hat das Akkreditierungsverfahren beim BMWi abgeschlossen. Für unsere Mandanten können wir nun die Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe stellen. Auch betroffenen Unternehmen, die bisher noch nicht durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreut werden, bieten wir diesen Service an:

Kontakt-Hotline: 0361 – 340 66 67

Die Corona-Überbrückungshilfe können sowohl Soloselbständige und Freiberufler als auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen beantragen. Gern prüfen wir vorab mit unserem Überbrückungshilfe-Quick-Test, ob für Sie die Zuschussvoraussetzungen (Umsatz, Mitarbeiter, Fixkosten etc.) erfüllt sind.

Corona-Hilfe-App im Infocenter auf www.ruschel-collegen.de

Insbesondere unsere Thüringer Mandanten möchten wir auf die erweiterten Fördermöglichkeiten der Thüringer Richtlinie für KMU-Überbrückungshilfe hinweisen:

  • für Unternehmen der Branchen Beherbergung, Gastronomie, Reise-/Messeveranstaltung, Sportdienstleistung, Unterhaltungs-/Erholungsdienstleistung, Solarien und Bäder wird  Überbrückungshilfe bereits ab 30 % Umsatzrückgang (Juni-August 2020) gezahlt
  • für Soloselbständige kann zusätzlich zur Überbrückungshilfe ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten i.H.v. 1.180 EUR monatlich (max. 2 Monate) gezahlt werden

 

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