Aktuelle Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und Thüringer Landesregierung

Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie abzumildern, hat die Bundesregierung die Fortsetzung der Überbrückungshilfe bis Dezember 2020 beschlossen. Wie schon die Überbrückungshilfe I kann auch die Überbrückungshilfe II nur durch akkreditierte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Die Ruschel Audit & Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist beim Antragsportal akkreditiert.

Die Überbrückungshilfe II können Unternehmen beantragen, die durch Corona-bedingte Auflagen eingetretene Umsatzrückgänge

  • zwischen April und August gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum im Durchschnitt von mindestens 30 % oder
  • in zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum von mindestens 50 % nachweisen können.

Darüber hinaus müssen die Einkünfte der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit mindestens 51 % der Gesamteinkünfte betragen und das Unternehmen darf sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition befunden haben.

Mit der Überbrückungshilfe II werden in Abhängigkeit vom tatsächlichen Umsatzrückgang im Zeitraum September bis Dezember 2020 Fixkosten mit 40 % bis 90 % bezuschusst.

Zusätzlich stockt die Thüringer Landesregierung die Überbrückungshilfe II auf und zahlt an betroffene Soloselbständige pro Monat 1.180 Euro. Außerdem wurde in Thüringen für besonders stark betroffene Branchen (u.a. Gastronomie, Beherbergung, Reiseveranstaltung, Sportdienstleistung) die Mindestgrenze beim Umsatzrückgang von 30 % auf 20 % reduziert, um möglichst viele Unternehmen unterstützen zu können.

Als weitere Hilfsmaßnahme wurde von der Bundesregierung die außerordentliche Wirtschaftshilfe auf den Weg gebracht. Mit dieser sogenannten „Novemberhilfe“ sollen Unternehmen, die direkt oder indirekt von Betriebsschließungen des aktuellen Lockdowns betroffen sind, 75 % des Vergleichsumsatzes des Vorjahres erstattet werden.

Unsere Spezialisten der Ruschel Audit & Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben bereits bei der Überbrückungshilfe I umfangreiche praktische Erfahrungen bei der Antragsstellung gesammelt und werden inzwischen auch überregional zu diesen Themen angefragt. Gern unterstützen wir auch Sie und prüfen mit unserem Überbrückungshilfe-Quick-Test ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter: 0361 – 340 66 67 oder per Mail: consulting@ruschel-collegen.de

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