Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Bereits seit Monaten beschäftigt sich unser Team Wirtschaftsberatung umfassend mit den staatlichen Corona-Hilfsprogrammen. Schon im Sommer 2020 hatte die Ruschel Audit & Consulting GmbH die Akkreditierung beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) abgeschlossen, so dass wir für von der COVID19-Pandemie wirtschaftlich betroffene Unternehmen staatliche Fördergelder beantragen konnten. Nach gut 9 Monaten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen: In mehr als 90 Antragsverfahren haben wir für unsere Mandanten bisher Corona-Hilfen von rund 1 Million Euro akquiriert. Insbesondere unsere Thüringer Mandanten konnten dabei nicht nur von den Förderprogrammen des Bundes profitieren, sondern auch von diversen Zusatzförderungen des Freistaates Thüringen.

Aktuell können wir Anträge für die Phase III der Überbrückungshilfe für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 stellen. Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen ein erweiterter Förderzeitraum auch für die Monate November und Dezember 2020 möglich. Grundvoraussetzung ist, wie bei allen bisherigen Förderprogrammen auch, ein pandemiebedingter Umsatzrückgang. Dieser Rückgang muss pro Monat mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat aus 2019 betragen.

Bezuschusst werden betriebliche Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Zinsen, Abschreibungen, Energie-/Betriebskosten oder auch Abos und Versicherungen. Auch zwingend notwendige Instandhaltungsarbeiten sind förderfähig. Darüber hinaus werden auch Aufwendungen für Hygienemaßnahmen gefördert. Zu den förderfähigen Hygienemaßnahmen gehören neben Verbrauchsartikeln wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken auch investive Maßnahmen in Luftreiniger (HEPA-Filter oder UVC-Licht).

Interessant ist auch die Förderfähigkeit von Neuinvestitionen von bis zu 20.000 EUR zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Neben klassischer IT-Hardware sind auch Kosten für Social-Media-Aktivitäten oder die Einrichtung von Online-Shops inklusive Kosten für Fotoarbeiten und Suchmaschinenoptimierungen begünstigt. Auch die Anschaffung von Video-Konferenzsystemen ist in diesem Zusammenhang förderfähig.

Seit Mitte April werden die erweiterten Förderkonditionen bei der Antragstellung automatisch berücksichtigt:

Zusätzlich gibt es für besonders betroffene Unternehmen (Umsatzrückgang von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten des Förderzeitraums) einen gestaffelten Eigenkapitalzuschuss von 25 % bis 40 % auf die zuvor genannte Fixkostenerstattung.

Für Soloselbständige und Ein-Personen-GmbHs, die regelmäßig keine großen Fixkostenblöcke haben, ist die Neustarthilfe oftmals die bessere Alternative. Diese Unternehmen können einmalig als Unterstützungsleistung die Neustarthilfe i.H.v. 50 % des im Vergleichszeitraum (Januar – Juni) erwirtschafteten Referenzumsatzes erhalten. Die Neustarthilfe beträgt maximal 7.500 Euro.

Unser Team Wirtschaftsberatung steht Ihnen gern für Fragen rund um die Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung.

Kontakt-Hotline: 0361 – 340 66 67 oder Kontakt-Mail: consulting@ruschel-collegen.de

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