Weihnachtsfrieden der Thüringer Finanzverwaltung

Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes, so die Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Thüringer Finanzministerin. In diesem Jahr sehen die Finanzämter vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember von belastenden Maßnahmen ab.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht. Steuerbescheide werden jedoch auch weiterhin erlassen.

 

 

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