Steuerentlastungsgesetz 2022
Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Die Hauptpunkte sind:
- Höhere Entfernungspauschale: Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent.
- Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022.
- Höherer Grundfreibetrag: Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022.