Einmalige Fristverlängerung für Grundsteuererklärung

Die Finanzministerkonferenz, in der alle Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer vertreten sind, hat am 13.10.2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Sie sollte ursprünglich am 31. Oktober 2022 enden.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin, hierfür gelten für das weitere Verfahren die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.

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