Umsatzsteuerliche Änderung für PV-Anlagen- und BHKW-Besitzer

Für die Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken gilt seit 01.09.2013 für die Lieferung von Strom bzw. Gas unter bestimmten Voraussetzungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG). Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft greift dann, wenn z.B. elektrischer Strom an gewerbliche Wiederverkäufer wie die Thüringer Energie AG verkauft wird. Zur Nachweisführung wird vom Finanzamt die Bescheinigung USt 1 TH für die Wiederverkäufer zur Vorlage beim leistenden Unternehmer verwendet.

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