Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank

Vorausgefüllte_Steuererklärung_und_VollmachtsdatenbankDie Finanzverwaltung stellt für die Erledigung der Einkommensteuererklärung seit März 2014 die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung. Die Finanzverwaltung übermittelt hierbei die bereits im Finanzamt vorhandenen persönlichen steuerrelevanten Daten auf elektronischem Wege an den Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberater.

Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich im eigentlichen Sinn um eine Informationsmöglichkeit mit zusätzlicher Ausfüllhilfe. Sie wird den Bedarf an steuerlicher Beratung aber nicht verringern. Steuerzahler, die sich der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, können diesem ermöglichen, sich bereits vor Erstellung der Steuererklärung über die dem Finanzamt vorliegenden Daten zu informieren. Insbesondere bei den sich häufenden fehlerhaften Angaben (z. B. bei Rentenbezügen) kann der Steuerberater bereits im Vorfeld mit dem Datenübermittler (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung) Fehler bereinigen. Durch Kenntnis der bei der Steuerverwaltung vorliegenden elektronischen Daten kann nachträglicher kostenintensiver Korrekturaufwand vermieden werden.

Mit dem Einsatz der „vorausgefüllten Steuererklärung“ ab 2014 werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen in der Form z. B. von Riester- oder Rürup-Verträgen

Weitere Informationen (wie z. B. Lohnersatzleistungen) werden in den nächsten Jahren hinzukommen.

Hinweis: Es sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden, wie das Abholen der bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten durchgeführt werden soll. Die Steuerberaterkammern stellen den Steuerberatern dazu eine Vollmachtsdatenbank zur Verfügung, für die eine Vollmacht des Mandanten unerlässlich ist.

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