Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer sind steuerpflichtige Einnahmen. Dagegen sind entsprechende Nachzahlungszinsen nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.Termine_November_2014

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist diese Vorschrift rückwirkend auch auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Außerdem wird die Rückwirkung verfassungsrechtlich als unbedenklich angesehen.

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