Kaufrecht: „Schnäppchenpreis“ bei einer eBay-Auktion

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde ein Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf angeboten und ein Mindestgebot von 1 € festgesetzt. Ein Interessent bot kurz nach Beginn der eBay-Auktion 1 € für den PKW und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €. Einige Stunden später brach der Anbieter die eBay-Auktion ab und teilte dem Interessenten, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, dass er außerhalb der Auktion den Wagen für 4.200 € verkauft habe. Der Interessent verlangte daraufhin Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 1 € und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs.

Das Gericht bejahte den Schadensersatzanspruch, weil der Kaufvertrag weder sittenwidrig war noch dem Bieter der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen gehalten werden konnte. Bei einer Internetauktion rechtfertige ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters. Durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestpreises sei der Anbieter das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs eingegangen, das sich durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion verwirklicht hat.

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