Anhebung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro

Schon lange wurde eine Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gefordert. Diese wird nun mit der Erhöhung von 35.000 € auf 45.000 € umgesetzt.

Somit bleiben ab 2021 Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei, wenn deren Einnahmen im betroffenen Jahr nicht über 45.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) lagen.

 

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