Ausbildungszuschuss für Unternehmen in Thüringen

Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind, können ab sofort einen „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Mit dem „Ausbildungszuschuss“ können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulären Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen.

Das Thüringer Wirtschaftsministerium schließt damit eine Lücke im Unterstützungsangebot, die sonst zu erheblichen Einschnitten in der beruflichen Ausbildung hätte führen können. Der schriftliche Zuschussantrag muss bis spätestens 31.07.2020 per Post an die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer geschickt werden. Die Wirtschaftskammern weisen ausdrücklich darauf hin, dass per E-Mail übermittelte Anträge nicht bearbeitet werden.

Einen Überblick über weitere staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die von der COVID19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen sind, gibt die Web-App wir-bleiben.liqui.de (Eine Entwicklung im Rahmen des #wirvsvirus Hackathon der Bundesregierung.) 

 

 

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