Berufe vorgestellt: Steuerberater

Simone Rau hat Christian Ruschel und Steffi Lorenz über ihre persönlichen Fortbildungswege zum Steuerberaterabschluss befragt.

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Wie war der Weg zum Steuerberater?

S. Lorenz: Ich habe im Jahr 1994 meine Ausbildung zur Steuerfachangestellten erfolgreich beendet und war dann durchgängig in Steuerkanzleien verschiedener Größe und Ausrichtung als Steuerfachangestellte tätig. Im März 2002 habe ich die Prüfung zur Steuerfachwirtin erfolgreich abgelegt und mich dann nebenberuflich auf die Prüfung zur Steuerberaterin vorbereitet.

C. Ruschel: Der Weg zum Steuerberater ist ein physisch und psychisch sehr anstrengender Weg mit vielen Einschränkungen in sozialer und auch finanzieller Hinsicht. Ohne die Unterstützung durch meine Frau, die mir im Privaten den Rücken gestärkt und mich motiviert hat, meinen Vorgesetzten, die die notwendige Zeit bereitgestellt haben und meinen Kollegen, die meine Arbeiten übernommen haben, wäre das Vorhaben nicht möglich gewesen.

Wann wurde die Ausbildung zum Steuerberater absolviert?

S. Lorenz: Die Ausbildung zur Steuerberaterin habe ich in der Zeit von September 2002 bis Februar 2004 absolviert und wurde nach bestandener Prüfung im März 2004 zur Steuerberaterin bestellt. Die Ausbildung erfolgte nebenberuflich bei einem Bildungsträger aus Hessen, sie wird an Wochenenden und in einer Vollzeitweiterbildung von 3 Monaten als Vorbereitung auf die Prüfung absolviert.

C. Ruschel: Ausgehend von meinem abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaft im Jahre 2008 sammelte ich zunächst die notwendige praktische Erfahrung. Ab Oktober 2010 habe ich in einem 44-tägigen Wochenendkurs zunächst die Grundlagen aus dem Studium aufgefrischt und vertieft. Im Jahr 2011 folgte dann ein 13-wöchiger Vollzeitkurs. Im Oktober 2011 fand die schriftliche Prüfung statt mit anschließendem Bangen um die Ergebnisse. Die mündliche Prüfung wurde im März 2012 in Erfurt abgenommen. Nach der bestanden Prüfung wurde ich dann feierlich zum Steuerberater bestellt.

Wieso gerade diese Qualifizierungsvariante?

S. Lorenz: Aus persönlichen Gründen habe ich mich nach abgeschlossener Ausbildung gegen ein Studium entschieden und den Weg über die nebenberufliche Qualifikation vorgezogen. Ich war aber schon zu Beginn sicher, dass ich Steuerberaterin werden möchte.

C. Ruschel: Durch die familiäre Einbeziehung in den Anfängen des Unternehmens war mein Interesse für das Berufsfeld schon früh geweckt. Durch die Mitarbeit in den Ferien und später Semesterferien sowie meiner Studienschwerpunkte Steuern und Rechnungswesen/Controlling wurde dieses dann gefestigt und mündete schließlich in der Entscheidung Steuerberater zu werden.

Welche Voraussetzungsbedingungen gelten?

S. Lorenz: Für diese Qualifizierungsvariante gilt als Bedingung, dass der künftige Steuerberater für die Zulassung zur Prüfung nachweisen muss, dass sie/er innerhalb der letzten 10 Jahre im steuerberatenden Beruf als Steuerfachangestellte/-er tätig war. Für Personen mit einem Abschluss als Steuerfachwirtin/-fachwirt verkürzt sich diese Zeit auf 7 Jahre.

C. Ruschel: Für meine Qualifizierungsvariante mit abgeschlossenem Studium waren für mich zur Zulassung zur Prüfung 3 Jahre Praxiserfahrung notwendig. Nach neuem Berufsrecht sind bei einem Masterabschluss (mind. 4 Jahre Studienzeit) nun 2 Jahre notwendig und bei einem Bachelorabschluss (mind. 3 Jahre Studienzeit) 3 Jahre Praxiserfahrung.

Wie war die Entwicklung im Unternehmen – gab es einen Zusammenhang zur Qualifizierung?

S. Lorenz: Ich habe meinen Wunsch, Steuerberaterin werden zu wollen, mit den jeweiligen Arbeitgebern besprochen und wurde von den Steuerberatern, für welche ich tätig war, mit anspruchsvollen Aufgaben betraut und weitergebildet. Die Praxisarbeit war wichtig, um mit allen Fachgebieten vertraut zu werden. Die theoretischen Grundlagen bekommt man bei den Fortbildungen mit auf den Weg, die Umsetzung in der Praxis schult die Arbeits- und Herangehensweise zur Lösung der Steuerfragen der Mandanten. Die Nutzung und Heranziehung der richtigen Fachliteratur, Recherche, Aufzeichnung komplexer Sachverhalte kann in einer nur theoretischen Ausbildung kaum vermittelt werden.

C. Ruschel: Die Entwicklung im Unternehmen fand in der normalen Abfolge statt. Beginnend mit Praktikumstätigkeiten in den verschiedenen Bereichen des Unternehmens war ich folgend insbesondere im Bereich der Buchhaltung tätig. Als die Entscheidung zur Qualifizierung als Steuerberater getroffen war, wurde ich gezielt in weiteren notwendigen Bereichen eingesetzt und mit anspruchsvolleren Aufgaben betraut.

Muss man sich automatisch weiterqualifizieren?

S. Lorenz: Man muss sich nicht automatisch weiterqualifizieren, das liegt in der Entscheidung jedes Einzelnen. Für das Bestehen im Berufsleben und später der Prüfungen ist jedoch eine laufende Fortbildung und Qualifikation unerlässlich. Wir sind in einem Bereich des Rechts tätig, in dem wir ständig mit Änderungen konfrontiert werden. Man schwimmt immer gegen den Strom und sollte nie damit aufhören, sonst verliert man den Anschluss.

C. Ruschel: Auf Grund der Vielfallt des Bereiches Steuern und Rechnungswesen ist eine Weiterqualifizierung bzw. Spezialisierung in der heutigen Zeit nahezu zwingend geboten, um eine tiefgehende Beratung zu gewährleisten und Mandanten problemorientiert und vorausschauend betreuen zu können.

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