Businessfrühstück § 13b Umsatzsteuergesetz (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Am 10.09.2014 fand das zweite Businessfrühstück in unseren Räumen statt. Diesmal drehte sich alles um die rechtlichen Regelungen des § 13b Umsatzsteuergesetz mit dem Schwerpunkt auf Bauleistungen. Hierzu waren Mandanten eingeladen, die entweder als Bauunternehmer oder auch als Bauträger tätig sind.

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Frau Steuerberaterin Steffi Lorenz – als Umsatzsteuerexpertin bei Ruschel & Coll. – erläuterte verschiedene, um die rechtlichen Änderungen zum 13b UStG zu verdeutlichen.

Am Ende war allen Anwesenden klar:
In seinem steten Bemühen um die Sicherstellung des Steueraufkommens hat der Gesetzgeber der Bauwirtschaft weitere erhebliche Verwaltungsaufwendungen aufgebürdet.

Davon ließ sich jedoch niemand den Appetit verderben und so konnten bei einem anschließenden Frühstück noch individuelle Probleme besprochen werden.

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