Wertaufholungen sind vorrangig mit früheren steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen
Nimmt eine Kapitalgesellschaft Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Körperschaften vor, weil deren Wert unter den Buchwert gesunken ist, hängt es vom Einzelfall ab, ob sich die Teilwertabschreibung gewinnmindernd und damit steuerwirksam...
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