Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10. Januar des Folgejahrs
Wird der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, sind Betriebsausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (z. B. Umsatzsteuervorauszahlungen), die beim Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn...