Umsätze eines Hochzeits- und Trauerredners können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen
Ein studierter Theologe hielt Reden auf Hochzeiten, Geburtstagen und Beerdigungen. Seine Umsätze versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist dies auch grundsätzlich möglich,...