Teileinkünfteverfahren auch bei unmaßgeblichem Einfluss auf Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft anwendbar
A war bei einer GmbH beschäftigt, an der er zu 5 % beteiligt war. Für die von der GmbH an ihn ausgeschütteten Dividenden beantragte er die Anwendung des sog. Teileinkünfteverfahrens, bei...