Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ keine außergewöhnlichen Belastungen
Das Finanzgericht Münster nahm Stellung zur Behandlung von Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastungen (Az. 1 K 759/21). Es mag zwar zutreffend sein, dass der Kläger und seine...
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