Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit
Die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer ist nach einem ermäßigten besonderen Tarif, der sogenannten Fünftelregelung, zu berechnen. Insbesondere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten kommen als ermäßigt zu...