Coronavirus – Gesundheitsgefahr für die Wirtschaft

Wie kann der Fortbestand meines Unternehmens dauerhaft gesichert werden?

Deutschland steckt in einer tiefen Krise. Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt unser Wirtschaftssystem vor Herausforderungen, die es in dieser Form wahrscheinlich noch nie gab. Unternehmer aller Branchen sehen die aktuelle Entwicklung mit großer Sorge und fragen sich, ob ihr Unternehmen in der sich ankündigenden Rezession überleben kann.

Der Staat hat schnell reagiert und eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Diese Hilfsmaßnahmen, so richtig und wichtig sie auch sind, werden die Überlebensfähigkeit in den meisten Fällen jedoch nicht nachhaltig sichern. Die staatlichen Zuschüsse kompensieren vielfach nicht die tatsächlich entstandenen Schäden. Die Hilfskredite führen langfristig zu einer Abhängigkeit von Fremdkapital und zu einer gesteigerten Schuldenlast, welche die Liquiditätslage und die Eigenkapitalrentabilität über Jahre belasten. Zudem helfen die staatlichen Hilfen nicht, wenn zukünftig Geschäftsfelder wegbrechen und Umsätze ausbleiben.

Auch wenn es auf den ersten Blick abwegig erscheint, empfiehlt es sich, die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung zu prüfen, insbesondere die Sanierungsinstrumente eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, dessen Ziel die Unternehmenssanierung ist. Diese Sanierungsmittel sind beträchtlich und erleichtern eine Restrukturierung enorm. So kann mit Hilfe einer Eigenverwaltung beispielsweise die Schuldenlast spürbar reduziert werden. Binnen kürzester Zeit ist ein Schuldenschnitt („haircut“) möglich. Auch besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig von unwirtschaftlichen und anderweitig nicht bzw. schwer kündbaren Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Pacht-, Leasing- oder Finanzierungsverträge) zu trennen. Dies ist in der Sanierungspraxis eine bedeutende Stellschraube zur effektiven Umsetzung operativer Neuausrichtungen, welche aus der Krise führen können. Ferner steht im eigenverwalteten Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld uneingeschränkt zur Verfügung. Hierdurch erhalten einerseits die Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit ihr volles Nettoentgelt und nicht lediglich das der Höhe nach begrenzte Kurzarbeitergeld (KUG). Andererseits kann so zusätzliche Liquidität für den Sanierungsprozess geschaffen werden, weil dafür maximal3 Monate keine Lohnkosten anfallen. Letztlich ist beispielhaft zu erwähnen, dass unter Insolvenzschutz Personalanpassungsmaßnahmen, so sie denn für die Krisenbewältigung unumgänglich werden, unter erleichterten Bedingungen möglich sind. So gilt insbesondere eine 3-monatige Höchstkündigungsfrist für arbeitgeberseitige Kündigungen. Bei sozialplanpflichtigen Personalanpassungsmaßnahmen ist zudem das Sozialplanvolumen auf zweieinhalb Monatsgehälter der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer gedeckelt.

Der für den Unternehmer entscheidende Vorteil des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist jedoch, dass er Herr des Restrukturierungsprozesses bleibt. Er behält die Kontrolle und entscheidet, welche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der seine Sicht der Dinge aufzwingt. Bestellt wird stattdessen ein Sachwalter, welcher jedoch eine deutlich schwächere Rechtsposition hat. Der Sachwalter ist lediglich verlängertes Kontrollorgan des Insolvenzgerichts. Seine Befugnis erstreckt sich im Wesentlichen auf die Prüfung, ob die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubigergemeinschaft führt. Dadurch, dass es keinen Insolvenzverwalter gibt, bleiben insbesondere auch die Netzwerke des Unternehmers und Kommunikationsstrukturen zu den Kunden und Geschäftspartnern uneingeschränkt für den Sanierungsprozess erhalten. Auch dies ist ein entscheidender Vorteil, da ein Sanierungsprozess regelmäßig nur im engen Dialog mit diesen Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden kann.

Auch wenn es verständlicherweise Berührungsängste mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz gibt, kann jedem Unternehmer nur ans Herz gelegt werden, diese Option ernsthaft zu prüfen. Grund ist, dass sie weitreichende und effektive Sanierungsinstrumente zur Verfügung stellt, ohne dass ein Kontrollverlust zu fürchten ist. Denkverbote sind gerade in einer akuten Krisensituation nicht förderlich. Schließlich sind es oftmals unkonventionelle Lösungen, die es ermöglichen, gestärkt aus einer Krise hervorzugehen und sich nachhaltig gegen Mitbewerber durchzusetzen.

Dieser Beitrag wurde uns freundlicher Weise von Marko Harraß zur Verfügung gestellt. Der Autor ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dr. Habel & Coll. in Erfurt. Er ist schwerpunktmäßig als Sanierungsberater und Insolvenzverwalter tätig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert