Digitalisierung & Co.

digitalisierungDie flächendeckende Verschlüsselung der e-mails ist nur eine von vielen Maßnahmen an Daten- und Virenschutz. Vom Unternehmen online, Arbeitnehmer online, elektronischer Steuererklärung, E-Bilanz bis hin zur vorausgefüllten Steuererklärung, die technischen Anforderungen steigen. Letzteres bedeutet den elektronischen Abruf von einkommensteuerrelevanten Daten für die Erstellung  der privaten Steuererklärung, so beispielsweise Daten der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, Rentenbezüge von der Rentenstelle oder Daten der Krankenkassen.

Aber wer darf die Daten abrufen und nach Ergänzung weiterer Daten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an die Finanzverwaltung versenden? Für diesen verantwortungsvollen  Auftrag wurde 2014 dieVollmachtsdatenbank geschaffen, ein Portal, in dem die Vollmachten von Steuerpflichtigen an ihre Berater verwaltet werden. Die Vollmacht hat an Bedeutung gewonnen, denn sie ist die einzige Grundlage für einen Datenaustausch. Und die Vollmacht für die Vollmachtsdatenbank, die  aufgrund der vorausgefüllten Steuererklärung neu erteilt werden muss, aber darüber hinaus Gültigkeit hat, ist  nicht die einzige Vollmacht, die wir von unseren Mandanten einholen müssen. Daneben brauchen wir auch eine Vollmacht für Steuerkonto online, für E-Bilanz und Stadt bzw. Gemeinde zur Vertretung in Sachen Gewerbesteuer.

Wer da den Eindruck hat, es ist ein Vollmachtsdschungel entstanden, liegt natürlich falsch!

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