Einführung der E-Bilanz gemäß § 5b EStG
Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §4 (1), §5 oder §5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.
Mit dem BMF-Schreiben vom 28. September 2011 wurde das endgültige Anwendungsschreiben für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen veröffentlicht. Gleichzeitig wurde eine ab 2012 gültige Steuertaxonomie für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bekannt gegeben. Diese Taxonomie entspricht in der Ebene 1-5 der HGB-Taxonomie. Zusätzlich wurden die Ebenen 6-8 für steuerrelevante Sachverhalte eingefügt.
Verpflichtend ist die E-Bilanz für alle bilanzierenden Unternehmen ohne Rechtsform- oder Größenklassenunterschiede.
Im ersten Anwendungsjahr (Bilanzen für 2012) wird die herkömmliche Einreichung in Papierform noch nicht beanstandet. Für ausländische Unternehmen und steuerbegünstigte Körperschaften, gilt die Ausnahmeregelung bis 2015 (Bilanzen für 2014).
Für die praktische Umsetzung der E-Bilanz ist ab 01.01.2012 eine taxonomiekonforme Finanzbuchhaltung notwendig. Allein in den Standardkontenrahmen 03 und 04 wurden 175 Kontoänderungen auf Grund der E-Bilanz vorgenommen.
Unsere Kurzanleitung mit praktischen Hinweisen zur Umstellung der laufenden Finanzbuchhaltung auf die E-Bilanz-Taxonomie finden Sie hier. Außerdem hat der Arbeitsbereich „Elektronische Steuern“ der Finanzverwaltung eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Bilanz erstellt.
Zum Thema E-Bilanz für gemeinnützige Organisationen hat Steuerberaterin Annette Sachse einen Fachartikel in der Zeitschrift für Stiftungs-und Vereinswesen (ZStV) veröffentlicht.
Als Pilot-Teilnehmer am E-Bilanz-Projekt des Bundesfinanzministeriums (BMF) verfügen wir bereits über einschlägige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung und stellen diese gern zur Verfügung.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte: E-Bilanz@ruschel-collegen.de
Sie sind bereit für die E-Bilanz?! Aber ist es Ihre Software auch?
Eine Übersicht über die Softwarehersteller, welche eine E-Bilanz-Schnittstelle zur Finanzverwaltung anbieten, gibt es hier.