Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht ab 2024 folgende Rechtsänderungen vor:
Für Dienstreisen oder beim doppelten Haushalt kann ein Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten berücksichtigt werden. Diese Pauschalen sollen angehoben werden:
- von 28 Euro auf 30 Euro bei mehrtägigen Dienstreisen und
- von 14 Euro auf 15 Euro für An- oder Abreisetage sowie
- von 14 Euro auf 15 Euro für Tage mit mehr als 8-stündiger Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte.
Es soll eine neue Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eingeführt werden. Wer weniger als 1.000 Euro Einkünfte im Jahr hat, soll darauf keine Steuer mehr zahlen müssen. Übersteigen jedoch die Ausgaben rund um das Mietgeschäft die Einnahmen, soll es möglich sein, die Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu beantragen. Auf diese Weise sollen Vermieter ihre Verluste berücksichtigen können.
Mit dem sog. Verlustrücktrag nach § 10d EStG lassen sich Verluste mit den Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Dieser Verlustrücktrag soll auf 3 Jahre erweitert und die Betragsgrenze auf 10 Millionen Euro erhöht werden.
Ab 2024 soll der Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort vollständig abgezogen werden können, auf 1.000 Euro (netto) angehoben werden. Weiterhin soll die Anhebung der Betragsgrenzen für Sammelposten auf 5.000 Euro für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden der Wirtschaft helfen. Die Zeitspanne für die Auflösung dieser Sammelposten wird auf 3 Jahre verkürzt.
Es ist eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 01.10.2023 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden, von bis zu 25 Prozent, maximal dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung, vorgesehen.
Unternehmer, deren Steuer für das Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat, müssen künftig keine vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mehr abgeben. Durch die geplanten Änderungen sollen Kleinunternehmer bereits ab 2023 davon befreit werden, eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung abgeben zu müssen. Ab 2024 soll die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro angehoben werden.
Bei Geschenken an Geschäftspartner können Unternehmer künftig bis zu 50 Euro netto ausgeben und als Betriebsausgaben absetzen. Für Betriebsveranstaltungen soll der Steuerfreibetrag auf 150 Euro/Person erhöht werden.
Unternehmen, die in den Klimaschutz investieren, sollen bis 2027 unabhängig von ihrem Gewinn zusätzlich 15 Prozent der Investition als Prämie erhalten. Es sollen auf Antrag Investitionen, die zu einer Minderung des Energieverbrauchs beitragen und somit den Umwelt- und Klimaschutz verbessern, berücksichtigt werden. Die förderfähigen Investitionen müssen in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in einem Energieaudit enthalten sein und sind somit durch einen Energieberater als besonders energieeffizient zertifiziert. Die Bemessungsgrundlage soll im Förderzeitraum insgesamt maximal 200 Mio. Euro und die Investitionsprämie 15 Prozent = max. 30 Mio. Euro betragen. Die Förderung soll sich auf Investitionen beschränken, die den Sockelbetrag von 5.000 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen.
Hinweis:
Für das Wachstumschancengesetz ist am 10.11.2023 die Verabschiedung im Bundestag und am 15.12.2023 die Zustimmung im Bundesrat geplant