Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und des Ehrenamtsfreibetrages

Der Übungsleiterfreibetrag wird ab 1.1.2021 von 2.400 € auf 3.000 € p.a. erhöht. Um den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende vier Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein:

  • Nebenberuflichkeit,
  • begünstigte Tätigkeit (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Pfleger),
  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke,
  • begünstigter Arbeitgeber bzw. Auftraggeber (z. B. gemeinnütziger Verein)

Daneben wurde der jährliche Ehrenamtsfreibetrag von 720 € auf 840 € erhöht. Dieser Freibetrag kann u.a. für nebenberuflich tätige Vorstände, Kassierer oder Platz-/Gerätewarte gemeinnütziger Organisationen angewandt werden.

 

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