Infektionsschutz bleibt uns wichtig

Auf Grund der aktuellen Gegebenheiten ist es uns unverändert ein großes Anliegen, sowohl unsere Mitarbeiter als auch Mandanten bestmöglich vor einer Infektion mit SARS-CoV2 zu schützen. Deshalb werden wir auch weiterhin  Maßnahmen ergreifen, um aktive Mithilfe bei der Eindämmung des Corona-Virus zu leisten und den Betrieb der Kanzlei sicherzustellen.

Grundsätzlich werden wir an den bisher in unserer Kanzlei geltenden Schutzmaßnahmen festhalten:

  • Der Kontakt mit Mandanten findet überwiegend telefonisch oder elektronisch statt. Persönliche Termine bleiben auf ein Mindestmaß beschränkt und finden nur in Ausnahmefällen statt.
    Da wir bereits mehrfach praktische Erfahrungen mit Telefonkonferenzen und Online-Besprechungen haben, können wir dies auch weiterhin im Mandantenverkehr anbieten.
  • Der Austausch von Unterlagen, Auswertungen usw. mit Mandanten soll, soweit möglich, postalisch oder elektronisch erfolgen. Die persönliche Übergabe erfolgt nur über unsere  Empfangsbereiche oder über unseren Einwurfbriefkasten am Büro in Erfurt.
  • Bei persönlichen Terminen bitten wir um Beachtung der allgemeinen Hygienerichtlinien (Händewaschen, desinfizieren, richtiges Husten und Niesen, Abstand halten und Hände vom Gesicht fern halten) und Verwendung der bereitgestellten Desinfektionsspender.
  • Um einen umfänglichen Schutz (für Mitarbeiter und Mandanten) zu gewährleisten, ist in den „öffentlichen Bereichen“ der Kanzlei ein Mund-Nasen-Schutz von Mitarbeitern und Mandanten zu tragen.
  • Eine gesetzlich vorgeschriebene Zugangsbeschränkung (3G oder 2G+) besteht für unseren Betrieb nicht. Wir machen insoweit von unserem Hausrecht zum Schutz unserer Mitarbeiter gebrauch.

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