Konjunkturpaket der Bundesregierung

Konjunkturpaket – Bild von Markus Winkler auf Pixabay

Das Bundeskabinett hat sich in seiner 101. Sitzung am 12. Juni 2020 mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 befasst.
Wir haben die geplanten Gesetzesänderungen mit Auswirkungen für wirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen zusammengefasst:

Umsatzsteuersatz 

Der Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz) wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 branchenübergreifend von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt. Für Detailfragen zur praktischen Umsetzung dieser geplanten Gesetzesänderung hat das BMF vorab am 15.06.2020 den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht.


Steuerlicher Verlustrücktrag

Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro (aktuell: 1 Mio. Euro) erweitert. Der Rücktrag soll bereits unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage hat bis spätestens zum Ende des Jahres 2022 zu erfolgen.


Kurzarbeitergeld

Bei einer Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts bedarf es bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Organisationen einer entsprechenden Begründung, insbesondere zur Marktüblichkeit und Angemessenheit der Aufstockung. Sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Tarifverträge, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor, reicht für den Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ die Vorlage dieser Vereinbarung. Übernehmen kollektivrechtlich nicht gebundene Unternehmen in individuellen Verträgen mit allen Mitarbeitern einheitlich die kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Branche zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, dient ein Mustervertrag dem Nachweis der Marktüblichkeit und Angemessenheit.


Überbrückungshilfen

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Die Hilfen werden für die Monate Juni bis August gewährt und gelten branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe etc. angemessen Rechnung zu tragen ist.


KfW Kredit-Sonderprogramm

Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen stellt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten.


Förderungen im Kulturbereich

Zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich wird ein Programm aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen.


Sportstätten-Investitionen

Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt.


Investitionsprogramm Kinderbetreuungs- und Schulungseinrichtungen

Für Erweiterungen, Um- und Neubauten in den Jahren 2020 und 2021 werden zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Gelder können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. Ebenso wird im Digitalpakt Schule der Katalog förderfähiger Investitionen erweitert.


Forschungszulage

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt.


Anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen

In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern.


Flottenaustauschprogramm

Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen.

 

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