Leistungslexikon: Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Die Umsatzsteuer ist der Höhe nach die bedeutendste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) betrug das Aufkommen der Umsatzsteuer 2008 ca. 175 Milliarden Euro, 2011 ca. 190 Milliarden und 2012 ca. 195 Milliarden Euro. Damit liegt der Anteil der Umsatzsteuer am Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland bei über 30 Prozent und ist die wichtigste staatliche Einnahmequelle.

Selbständige, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende, sind zur Abgabe von monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und zur jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Der Steuerpflichtige ermittelt die Steuerzahllast- bzw. den Erstattungsbetrag selbst und erklärt diese gegenüber dem Finanzamt. Dabei ist es im Allgemeinen nicht nötig, die Rechnungsbelege dem Finanzamt einzureichen.

Unter Umständen kann das Finanzamt jedoch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung gemäß § 196 Abgabenordnung anordnen. Hierbei handelt es sich um eine Außenprüfung deren Prüfungsinhalt ausschließlich die Umsatzsteuer ist. Die Prüfung erfolgt nach § 6 BpO (Betriebsprüfungsordnung) in der Regel in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen. Eine Prüfung im Amt erfolgt nur, wenn keine Geschäftsräume vorhanden sind und die Prüfung in der Wohnung nicht möglich ist. Ersatzweise kann die Prüfung auf Antrag auch in unseren Büroräumen erfolgen.

Die Sonderprüfung umfasst normalerweise definierte Zeiträume, z.B. ein bestimmtes Jahr oder laufende Voranmeldungszeiträume. Die Umsatzsteuersonderprüfung wird schriftlich vom Finanzamt angeordnet. Die Prüfungsanordnung beinhält die Angabe des Prüfungsinhalts, also z.B. den Besteuerungszeitraum 2013, sowie den Namen des Prüfers und Ort und Datum der Prüfung.
Zu dem genannten Datum erscheint der Prüfer und überprüft die Belege (Einnahmen und Ausgaben), die Kontoauszüge und inwieweit die aufgeführten Werte in der Steuererklärung richtig sind, welche Verträge existieren usw. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Vorsteuer richtig ist und die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Zahlungsein- und ausgänge werden geprüft und gegebenenfalls Kontrollmeldungen aus anderen Verfahren ausgewertet. Hier können z.B. Werte der Zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche  Erwerbe abgeglichen werden.

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Prüfer den Prüfbericht. Dieser Bericht geht üblicherweise aufgrund der beim Finanzamt hinterlegten Zustellvollmacht uns zu. Wir überprüfen die darin vermerkten Feststellungen und nehmen nach Rücksprache mit dem Mandanten hierzu Stellung.
Aufgrund des endgültigen Berichtes wird das Finanzamt geänderte Bescheide erlassen bzw. zur Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldungen der folgenden Voranmeldungszeiträume auffordern.
Mit einer Prüfung bezweckt das Finanzamt, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert werden. Hier werden insbesondere  mögliche Privatnutzungen – wie z.B. bei Kfz – festgestellt. Weiterhin wird geprüft, ob Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen zu Recht in Anspruch genommen werden oder aber Vorsteuerbeträge richtig vergütet werden.
Eine Umsatzsteuersonderprüfung kann jederzeit angesetzt werden. Sie ist unabhängig von der Jahresumsatzsteuererklärung.

Gründe für eine Umsatzsteuerprüfung können sein:

  • regelmäßig höhere Vorsteuerrückerstattungsansprüche
  • für das Finanzamt nicht nachvollziehbare bzw. nicht selbsterklärende Geschäftsmodell, z.B. bei Firmengründungen
  • Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, da sie beispielsweise im Ausland erzielt werden (Beispiel: Google AdSense, Amazon Partnerprogramm)
  • keine (im herkömmlichen Sinne erfolgende) Rechnungslegung  bzw. Gutschriftenerteilung  z.B. Umsatzeingang erfolgt ohne Nachweis direkt per Überweisung
  • außergewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge, z.B. durch Kfz-Anschaffung
  • Rechnungen von Firmen, deren Unternehmereigenschaft zweifelhaft ist
  • Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen

Bereits bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen prüfen wir daher konsequent die besteuerungsrelevanten Tatbestände für Sie, um bereits im Vorfeld Sondereffekte gegenüber der Finanzverwaltung hinreichend zu erklären bzw. relevante Belege gleich mit vorzulegen. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen – insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer – sind wir stets mit den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich vertraut.
Wir begleiten Sie bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und unterstützen Sie  mit unseren umfangreichen fachlichen Kenntnissen im Bereich der Umsatzsteuer.

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