Leistungslexikon – Unterstützung bei der Lohnsteueraußenprüfung (Teil 2)

Im 1. Teil unseres Artikel (SteuerBar-Ausgabe 02/2015) haben wir Sie über den grundsätzlichen Ablauf einer Lohnsteueraußenprüfung informiert. Heute erfahren Sie mehr zu den Prüfungsschwerpunkten und zur Bedeutung der Schlussbesprechung.

Schwerpunkte einer Lohnsteuer-Außenprüfung sind folgende Sachverhalte:

  • die private Nutzung Pkw durch Arbeitnehmer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern
  • die Anschaffung von Gegenständen für den Privatgebrauch der Arbeitnehmer (zum Beispiel Haushaltsgegenstände)
  • verdeckte Lohnzahlungen und Geschenke an Arbeitnehmer
  • zinslose oder zinsgünstige Darlehen an die Arbeitnehmer
  • Geschenke an Geschäftsfreunde
  • Betriebsveranstaltungen
  • Zukunftssicherungsleistungen/Direktversicherungen
  • Reisekostenersatz

Arbeitgeber müssen Auskünfte über alle derzeitigen und ausgeschiedenen Arbeitnehmer erteilen. Ergeben sich Beanstandungen, muss der Prüfer uns dies während der Prüfung mitteilen. Durch eine Zwischenbesprechung lassen sich bereits Zweifelsfragen und Unklarheiten aus dem Weg räumen.

Nach jeder Außenprüfung muss eine Schlussbesprechung durchgeführt werden. Dabei können beide Seiten ihre Meinung zu strittigen Punkten darlegen. Eine Schlussbesprechung ist nur dann nicht erforderlich, wenn keine Beanstandungen vorliegen oder wenn alle Punkte bereits während der Prüfung geklärt wurden.

Das Finanzamt ist verpflichtet, die Steuern auf Grund geltender Gesetze festzusetzen und zu erheben. In Ausnahmefällen kann man sich aber auch mit dem Finanzamt über einen bestimmten Sachverhalt, der nur mit überdurchschnittlichem Zeit- und Arbeitsaufwand zu ermitteln ist, verbindlich einigen. Man spricht dann von einer „tatsächlichen Verständigung“. Diese ist allerdings nicht möglich, wenn Zweifel und Unklarheiten bezüglich der Rechtsfolgen vorliegen.

Wenn beim Lohnsteuerabzug alles richtig gemacht wurde und der Prüfer keine Beanstandungen hatte, erhalten wir vom Finanzamt lediglich die Mitteilung: „Die Lohnsteuer-Außenprüfung hat zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt“. Gleichzeitig sollte es den Vorbehalt der Nachprüfung für die Lohnsteuer-Anmeldungen des Prüfungszeitraums aufheben.

Ergeben sich Beanstandungen, erhalten Sie nach der Schlussbesprechung einen Prüfungsbericht. Darin werden alle Feststellungen sowie die Besteuerungsgrundlagen und die Berechnung der Lohnsteuer dargestellt. Meistens beantragen wir auch schon in der Schlussbesprechung, dass uns der Prüfungsbericht „vorab“ zugeschickt wird. Dann haben wir noch einmal Gelegenheit, uns innerhalb von vier Wochen zu den einzelnen Punkten zu äußern.

Der reibungslose Ablauf einer Lohnsteuer-Außenprüfung ist von einer guten Vorbereitung sowie kompetenten Begleitung der Prüfung abhängig. Deshalb stehen wir Ihnen hierbei besonders stark zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert