Mindestlohnerhöhung 2021/2022

Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission hatte das Bundeskabinett im vergangenen Jahr die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.

Der gesetzliche Mindestlohn wird nun in den Jahren 2021 und 2022 in vier Schritten erhöht:

Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1.Juli 2022 auf 10,45 Euro.

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