Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2015

Ab 1. Januar 2015 gelten voraussichtlich folgende Werte in der Sozialversicherung:

tabelle

Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 54.900,00 €. Für die bereits am 31.12.2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 49.500,00 €.

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