Kürzeste Straßenverbindung auch bei Umwegstrecke zur Vermeidung von Maut maßgebend
Für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten angesetzt werden, wobei die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen ist. In...