Vorsteuerabzug scheitert nicht an Bezugnahme auf andere Geschäftsunterlagen in der Rechnung
Ein Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer u. a. nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn die Rechnung Angaben tatsächlicher Art über den Umfang und die Art der Leistung enthält....