Ortsübliche Bruttomiete gilt als Vergleichswert bei verbilligter Überlassung von Wohnraum
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem Fall, der das Jahr 2011 betraf, über den Vergleichsmaßstab einer verbilligten Wohnungsüberlassung zu entscheiden. Im Streitjahr konnten Werbungskosten nur dann uneingeschränkt in voller Höhe...