Spezialthema: Ordnungsgemäße Durchführung einer Inventur
Gemäß § 240 I und II HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen, d. h. ein vollständiges Verzeichnis seiner Vermögensgegenstände...