Verteilung des Mehrergebnisses einer Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft
Bei einer Mitunternehmerschaft richtet sich die Verteilung der Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung grundsätzlich nach dem Gewinnverteilungsschlüssel. Es ist unerheblich, ob nicht anerkannte Betriebsausgaben nur einem Gesellschafter zuzurechnen sind. Änderungen von...