Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit
Den Pflegepauschbetrag erhält nur, wer die Hilflosigkeit belegt. Dazu gehört, dass das gesundheitliche Merkmal „hilflos“ durch einen Ausweis nach dem SGB IX, der mit dem Merkzeichen „H“ gekennzeichnet ist, oder...