Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Berechnung des Progressionsvorbehalts
Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts sind steuerfreie Leistungen nicht um den Arbeitnehmer–Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Pauschbetrag oder diesen übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden....