Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte
Preisgelder, Aufwandspauschalen und gezahlte Verpflegungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow sind als sonstige Einkünfte steuerbar. Damit bestätigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung. Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass hier...