Pensionszusagen als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge

Die Pensionszusage –  auch Direktzusage genannt – bildet in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere wird dieser Weg für die Gesellschaftergeschäftsführer genutzt, die aufgrund ihrer wesentlichen Beteiligung im Sozialversicherungsrecht als Unternehmer gelten und damit keine Pflichtbeiträge in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen.

Zunächst müssen für die Zusage selbst einige wichtige Formalien eingehalten werden, um bei einer Prüfung des Finanzamtes keine bösen Überraschungen zu erleben und die steuerliche Abziehbarkeit zu verlieren:

  • Die Zusage muss im voraus schriftlich erteilt werden, sie ist klar und eindeutig zu formulieren.
  • Der Berechtigte muss eine so genannte Wartezeit einhalten. Bei Mitarbeitern beträgt diese 3 Jahre ab Eintritt in das Unternehmen, bei Gesellschaftergeschäftsführern ist sie auf 5 Jahre verlängert. Es gibt wenige Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
  • Die Zusage muss erdienbar sein, d.h. in der Regel müssen noch mindestens 12 Jahre zwischen Zusagezeitpunkt und Eintritt in das Pensionsalter liegen. Das reguläre Renteneintrittsalter wird dabei wie in den gesetzlichen Versicherungen mit 67 Jahren unterstellt. Ein früherer Eintritt in die Rente ist möglich, hier sind jedoch auch entsprechende Abschläge in Kauf zu nehmen.
  • Es darf durch die Zusage keine „Überversorgung“ entstehen. Hier gilt als Regel: 75% der letzten aktiven Dienstbezüge sollen nicht überschritten werden, anzurechnen sind dabei immer alle anderen zugesagten Altersbezüge aus anderen Quellen (z.B.: ein Bezugsberechtigter hat aus früheren Dienstverhältnissen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder es besteht neben der Pensionszusage noch eine Direktversicherung).
  • Die Finanzierung muss gewährleistet sein.Die Leistungsbeziehung besteht dabei immer zwischen dem Unternehmen (Schuldner) und dem berechtigten Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer (Gläubiger). In der Aufbauphase werden Rückstellungen gebildet, welche zunächst den Gewinn der Gesellschaft mindern und damit die Steuerlast senken. Auf der anderen Seite wird Vermögen zur Finanzierung aufgebaut.
    Viele Zusagen kommen nun „in die Jahre“ und müssen erfüllt werden. Damit das gewährleistet werden kann, sollte das Unternehmen vorsorgen. Klassische Form der Absicherung sind die Rückdeckungsversicherungen.

Sie werden über laufende Versicherungsbeiträge finanziert und bilden einen entsprechenden Vermögensgegenstand in der Gesellschaft. Sie sind bei üblicher Vertragsgestaltung an den Pensionsberechtigten zur Sicherung abgetreten. Das ist besonders wichtig, um bei einer möglichen Insolvenz mindestens in der eingezahlten Höhe für den Berechtigten als Altersvorsogekapital zur Verfügung zu stehen.

Alternative Absicherungen können auch Immobilien, abgetretene Geldmittel – z.B. in Form von verpfändeten Festgeldkonten – oder Wertpapiere sein.

Bereits in den wenigen oben beschriebenen Punkten können Schwierigkeiten verborgen sein:
Wenn eine Pensionszusage erteilt und über die Zeit auch steuerlich anerkannt wurde, muss sie trotzdem regelmäßig auf den Prüfstand, wie ein Auto zum TÜV. Allein eine Änderung der laufenden Bezüge kann dazu führen, dass eine Überversorgung eintritt und die steuerliche Anerkennung zumindest teilweise versagt wird.

Immer wieder kann es dazu kommen, dass es um das Unternehmen nicht so gut bestellt ist. Dann muss man alle Wege zur Sanierung des Unternehmens gehen, das beinhaltet auch eine kritische Prüfung der Altersversorgung. Beibehalten? Verzichten? Kürzen? Alle Wege sind zu beleuchten und Lösungen müssen her.

Ist die Finanzierung nicht über Vermögensaufbau gesichert, kann im Laufe der Auszahlphase das Unternehmen in finanzielle Probleme geraten, denn die Pensionszahlungen sind regelmäßig aus laufenden Mitteln zu zahlen. Erfolgt kein Rückfluss z.B. aus einer Rückdeckungsversicherung, ist das natürlich eine mitunter wesentliche Belastung.

Für alle diese Schwierigkeiten gibt es jedoch Lösungsmöglichkeiten:
Die Finanzierung kann durch regelmäßige Überprüfung kritisch überwacht und ggf. angepasst werden. Das sollten Unternehmen immer im Auge behalten.

Im Hinblick auf die Bilanzkennzahlen – die Pensionsrückstellung ist ein Schuldposten in der Bilanz – und auch zur Sicherung des Versorgungsberechtigten steht als Alternative zur Direktzusage durch das Unternehmen auch eine Absicherung über externe Versorgungsträger zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich hat sich in den letzten 5 bis 10 Jahren vieles bewegt, nicht zuletzt hat auch das Steuerrecht hier mehrere Möglichkeiten zugelassen.

Das „Zauberwort“ heißt Auslagerung. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Gesellschaft die erteilte Zusage an ein externes Unternehmen abgibt und dafür während der Ansparphase über entsprechende Geldzahlungen Vermögen aufbaut. Die Beiträge mindern den laufenden Gewinn und senken anstelle der Rückstellungsbildung den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerlast.

Bei Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand erhält dann der Pensionär seine Rente nicht mehr aus dem Unternehmen, sondern z.B. aus einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds. Diese sind in so genannten Pensionssicherungsvereinen zusammengeschlossen, so dass hier das Ausfallrisiko deutlich reduziert wird. Damit ist der Pensionär unabhängig vom Schicksal des Unternehmens.

Wie Sie aus den wenigen Ausführungen ersehen können, ist das Thema „… ein weites Feld…“ (frei nach Theodor Fontane in „Effi Briest“) und sehr anspruchsvoll.

Wir werden Ihnen immer zur Seite sehen, von der Einrichtung einer solchen Zusage über die laufende Prüfung bis zum verdienten Ruhestand. Gemeinsam mit Ihnen findet sich eine Lösung für alle Fragen, mögen sie am Anfang auch noch so schwierig erscheinen.

Wir haben in unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet viele Erfahrungen gesammelt und sind immer dabei, wenn es fachliche Neuerungen gibt. Wir haben in Unternehmen die Pensionszusagen – wenn notwendig und möglich – geordnet, ausgelagert oder bei Firmenverkäufen abgelöst.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben, wir finden kurzfristig einen Termin mit Ihnen gemeinsam.

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