Rentner & Steuern

Ivonne Dittmar begrüßte im Arnstädter Rathaussaal etwa 70 Seniorinnen und Senioren mit der Frage:

„Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?“

Die Antwort lautete „Ja! „

„Aber müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?“ auf diese Frage gab die Steuerberaterin und Geschäftsführerin der Erfurter Steuerberatungsgesellschaft Ruschel & Collegen fundiert und kurzweilig Auskunft. Grundsätzlich ist jeder Rentner verpflichtet eine Einkommensteuerklärung abzugeben. Inwieweit jedoch Steuerzahlungen für die zugeflossene Rente abzuführen sind, hängt von verschieden anderen Faktoren ab. Viele Tatbestände, die sich steuermindernd auswirken, sind oft nicht bekannt.

Das Finanzamt bekommt die Rentenbezüge automatisch von der Rentenversicherung übermittelt. Die Einnahmen sind der Finanzverwaltung bekannt und dienen gegebenenfalls als Grundlage für eine Schätzung von Amtswegen. Steuermindernde Tatbestände können nur durch den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese steuermindernde Tatbestände sind: der Grad der Behinderung, ein Pflegegrad oder Aufwendungen zu Krankheitskosten sowie haushaltsnahen Dienstleistungen,

Für die Einkommenssteuererklärung gibt es verschiedene Wege: Neben der Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins ermöglicht es die Finanzverwaltung über das Portal www.elsteronline.de die Steuererklärung selbst abzugeben.

Info-Veranstaltung vom Sozialverband VdK, Ortsverband Arnstadt | Referentin: Ivonne Dittmar, Steuerberaterin und Geschäftsführerin der Steuerberatungsgesellschaft „Ruschel und Collegen“ Erfurt | Foto: Maik Ehrlich (TA)

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