Spenden in das Ausland

Der amtliche Mustertext für Zuwendungsbestätigungen gilt ab dem 1.1.2025 auch für ausländische Spendenempfänger. Möglich wird dies, da das Bundeszentralamt für Steuern künftig dafür zuständig ist, zu prüfen, ob Körperschaften ohne Sitz in Deutschland den Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO entsprechen.

In Zukunft haben ausländische Organisationen einen Anspruch auf eine inhaltliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit für deren Tätigkeit, sobald sie eine Spende von einem deutschen Steuerpflichtigen bestätigen möchten.

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