Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

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Ab 01.01.2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Die Befeiung gilt für Anlagen mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten vereinheitlicht).
Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze demzufolge überschritten, bleibt der gesamte Ertrag steuerpflichtig.