Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
Ein Vater und sein Sohn gründeten eine GmbH, in die der Vater sein Einzelunternehmen einbrachte. Der Vater war an der GmbH zu 51 % beteiligt,der Sohn zu 49 %. Schenkungsteuer fiel aufgrund des persönlichenFreibetrags des Sohns von 400.000 € nicht an. Im folgenden Jahr starb derVater. Der Sohn erbte die GmbH-Anteile des Vaters. Jetzt fiel Erbschaftsteueran. Zwei Jahre später veräußerte der Sohn sämtliche Anteile an der GmbH.Dadurch erzielte er einen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. DasFinanzamt minderte die Einkommensteuer aber nicht in dem vom Sohn beantragtenUmfang wegen der Belastung der Vorerwerbe mit Erbschaftsteuer.
Unterliegen Einkünfte der Einkommensteuer, die imVeranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen durch einen Erwerb von Todes wegen mit Erbschaftsteuer belastet waren, kommteine Ermäßigung der Einkommensteuer in Betracht. Nicht begünstigt sind hingegensolche Einkünfte, die einer Vorbelastung mit Schenkungsteuer unterlegen haben. Im entschiedenen Fall gingen die Anteile jedoch teils durch Schenkung, teilsvon Todes wegen auf den Sohn über. Zur Ermittlung der begünstigten Einkünfte und der hierauf entfallenden anteiligen (begünstigten) Einkommensteuer ist derVeräußerungsgewinn in einem solchen Fall, ebenso wie der Freibetrag, aufzuteilen, so der Bundesfinanzhof.