Thüringen legt Corona-Härtefallfonds auf

Der Freistaat Thüringen hat einen Corona-Härtefallfonds für diejenigen Thüringer Unternehmen eingerichtet, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen haben. Es gibt eine Reihe von Einzelfällen, in denen Unternehmen oder Selbständige durch das Netz der Wirtschaftshilfen von Bund und Land gefallen sind. Mit der Thüringer Härtefallhilfe soll dieser speziellen Zielgruppe Unterstützung angeboten werden.

Unter die Härtefallregelung fallen beispielsweise:

  • atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäfte, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
  • Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
  • Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen)

Die ausführliche Richtlinie zum Härtefallfonds ist auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds einsehbar. Förderanträge können ab Mitte Mai 2021 über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.

Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils ein Vertreter von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehören und die von Vertretern der Thüringer Kammern beraten wird. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, um ausreichend flexibel auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle reagieren zu können.

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