Thüringer Soforthilfe – Prozessoptimierung bei Antragstellung

Bereits in den ersten Tagen nach dem Start des Thüringer Soforthilfeprogramms sind mehrere Tausend Zuschussanträge bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingegangen. Um die große Antragsflut bearbeiten zu können, unterstützen jetzt auch Mitarbeitende verschiedener Thüringer Ministerien die TAB bei der Antragsbearbeitung.

Aber auch die Antragsteller können schon etwas zur Prozessoptimierung beitragen: Die Antragstellung per E-Mail ist nur unter den Sonder-Mailadressen soforthilfe-corona@… der Thüringer Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern möglich.
Alternativ kann der Antrag auch auf dem Postweg direkt an die Thüringer Aufbaubank oder die IHK/HWK versendet werden. Eine doppelte Antragsübermittlung per E-Mail und Post ist nicht erforderlich. Die genauen E-Mail-Adressen bzw. Postadressen finden Sie in den Antragshinweisen der TAB.

Die IHK Ostthüringen erklärt in einem kurzen Video, wie der Corona-Soforthilfeantrag richtig ausgefüllt wird.

Das Corona-Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Thüringen. Jedoch haben auch andere Bundesländer ähnliche Hilfsprogramme aufgelegt. Eine Übersicht der Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern hat der Bundesverband Öffentlicher Banken zusammengestellt.

 

 

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